… stellt der Generalvikar des Bistums Regensburg, Michael Fuchs. (Quelle).
Die Antworten, die sich Herr Fuchs mit etwas gutem Willen selber hätte geben können, finden sie hier bei „Oh Gott Herr Bischof“.
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Warum wurde dem laut Strafbefehl akzeptierten Therapeuten (Strafbefehl Viechtach in 2000) das gerichtliche Gutachten von Dr. Ottermann nicht zugeleitet?
Weil das nicht die Aufgabe des Gerichts war. Selbstverständlich hätte der Therapeut jederzeit mit dem Gutachter Ottermann Kontakt aufnehmen können, ja sogar müssen. Dass er es nicht getan hat, ist entweder eine grandiose Nachlässigkeit des Therapeuten, oder aber der Therapeut wurde von K. und/oder dem Bistum absichtlich über die Natur der Erkrankung K.s belogen. Allem Anschein nach – aber das muss Herr Fuchs besser wissen als ich, da er seinen Vorgänger fragen konnte – wurde K. im Frühjahr 1999 nicht wegen Pädophilie, sondern wegen eines Nervenzusammenbruchs (aus Scham über seine Entlarvung) stationär behandelt. Darauf deutet der Umstand hin, dass K. in Rottweil in der psychosomatischen Abteilung (und nicht in der Forensik, die es in Rottenmünster gar nicht gibt) behandelt wurde. Ob das Gericht, das 2000 den Strafbefehl ausstellte, systematisch hinters Licht geführt wurde, indem man es in dem Glauben ließ, K. sei bei einem Forensiker in Behandlung, und wer für diese Täuschung verantwortlich ist, wäre eine offene Frage, die in der Tat noch zu klären wäre. Sicher ist, dass das Bistum sehr wohl wusste, dass K. von einem Psychosomatiker und nicht von einem Forensiker behandelt wurde und damit die Qualität seines Abschluss-Attests (vom Bistum fälschlicherweise als „Gutachten“ bezeichnet) sehr wohl hätte einschätzen können.
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Warum wurde kein Bewährungshelfer bestellt, obwohl im Strafbefehl darauf hingewiesen wird?
Weil Bewährungshelfer nicht zwingend gestellt werden müssen. Sondern nur in Fällen, in denen das soziale Umfeld des Täters dies angezeigt erscheinen lässt. Bis zu den Erfahrungen mit dem Bistum Regensburg dürfte die Justiz davon ausgegangen sein, dass in einer katholischen Diözese für einen straffällig gewordenen Priester ein soziales Umfeld besteht, das die Bestallung eines Bewährungshelfers nicht nötig erscheinen ließ. Ich gehe davon aus, dass die Justiz diese Ansicht, zumindest im Bistum Regensburg, inzwischen revidiert hat.
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Hat das Amtsgericht Regensburg in 2003 bei seinem Entscheid über die Aufhebung aller Beschränkungen des Einsatzes von Peter K. auch das Gutachten von Dr. Ottermann herangezogen?
Die Behauptung, das Amtsgericht Regensburg habe einen „Entscheid zur Aufhebung aller Beschränkungen des Einsatzes von Herrn K.“ verfügt, entspricht nicht der Wahrheit. Wahr ist: Das Amtsgericht hat nach Ablauf der dreijährigen Bewährungszeit diese Strafe im Juli 2003 erlassen und damit waren alle Bewährungsauflagen erloschen, wie das gesetzlich vorgesehen ist. Die Richterin hatte dennoch (obwohl das nicht ihre Aufgabe war) auf Nachfrage aus dem Ordinariat explizit darauf hingewiesen, K. dürfe nicht mehr auf Jugendliche losgelassen werden. Eine angeblich anderslautende Telefonnotiz des damaligen Justiziars des Bistums ist angesichts der Verlautbarungspolitik des Bistums nicht glaubhaft. Und selbst wenn die Richterin keine Warnung ausgesprochen hätte, würde das nicht die Verantwortung des Ordinariats berühren. Es ist nämlich nicht Aufgabe eines deutschen Strafgerichts, Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Personalabteilungen deutscher Bistümer durchzuführen. Zu diesem Zweck dienten ja eigentlich die entsprechenden Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz, die im Bistum Regensburg allerdings sträflicherweise ignoriert wurden. -
Wie kann von einem Wissen des Personalreferenten über umfassende Aktivitäten in der Seelsorge gesprochen werden, wenn nach Aktenlage nicht verbotene liturgische Aushilfen bekannt und mit dem Therapeuten abgesprochen waren und Pfarrer Grüneisl bis August 2004 der bestellte Pfarradministrator war?
Weil, wie vor Gericht herauskam, entsprechende Zeitungsausschnitte über umfangreiche Aktivitäten des Pfarrers in dessen Personalakte vorhanden waren, und diese da ja irgendwie hineingekommen sein müssen. -
Wie kann Bischof Gerhard L. Müller (Amtsantritt am 24.11.2002) gleichsam rückwirkend zur Verantwortung gezogen werden, wenn er erst nach Ablauf der Bewährungszeit im Juli 2003 im Rahmen der allgemeinen Versetzungen mit der Frage der Wiederverwendung von Peter K. befasst wurde?
Weil es seit Amtsantritt (2002), spätestens nach dem Prozess über die Missbrauchsfälle von Georgenberg (2003) und allerspätestens bei der Ernennung von Herrn K. zum Pfarradministrator (2004) die verdammte Pflicht und Schuldigkeit des Herrn Oberhirten gewesen wäre, die grob fahrlässige Nachlässigkeit seines Vorgängers und dessen Verwaltung zu korrigieren. Für die momentane Informationspolitik ist er ohnehin alleinverantwortlich.
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Warum wird systematisch verschwiegen, dass der Bischof am 01./02.09.2007 unmittelbar nach Bekanntwerden der Verhaftung von Peter K. in den Sonntagsgottesdiensten der Seelsorgeeinheit Riekofen/Schönach den damals noch nicht bekannten möglichen Opfern sein tiefstes Bedauern und Mitgefühl bekunden hat lassen und diese menschliche und christliche Solidarität seitdem wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, (zum Beispiel bei der Pressekonferenz im Oktober 2007)?
Das mag daran liegen, dass der versammelten Presse die Äußerungen des Herrn Bischof angesichts seiner sonstigen Uneinsichtigkeit als nicht aufrichtig und ehrlich erschienen, und sie ihm somit sein tiefstes Bedauern und Mitgefühl sowie die menschliche und christliche Solidarität nicht abnahmen. Schärfer formulierte es der Kolumnist der Südwestpresse Ulm auf Seite 2 der Ausgabe vom Samstag, 15.3.2008: „Das Urteil über Müller kann nur lauten: Gewissenlos und verlogen“. Nicht meine Worte, aber die offensichtliche Antwort auf die Frage.
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Warum wird in fast allen Medienberichten die öffentliche Aussage des zuständigen Gerichtsgutachters Dr. Ottermann beim Prozess am 14.03.2008 totgeschwiegen, dass die Diözese und insbesondere den Bischof in dem ganzen tragischen Ablauf keine juristische oder gar moralische Schuld oder Mitschuld treffe?
Vermutlich, weil die Pressevertreter der Meinung sind, der Herr Medizinische Gutachter sei für sein medizinisches Gutachten besser qualifiziert als für eine juristische Würdigung des Ganzen, und sich daher lieber auf das Urteil des Gerichts stützten. Der Vorsitzende Richter rügte ausdrücklich das Verhalten des Ordinariats. Dadurch, dass es den einschlägig vorbestraften Mann noch während seiner Bewährungszeit mit der kirchlichen Seelsorge betraut habe, habe man ihn regelrecht in Versuchung geführt.
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Wieso spricht Herr Neumaier (SZ) von einem „Biotop“ in der Diözese Regensburg, in dem pädophile Untaten gedeihen könnten, wenn der anerkannte Fachmann Dr. Ottermann klar nachgewiesen hat, dass die Ursache für das Fehlverhalten von Peter K. in einer Persönlichkeitsstörung liegt?
Weil die Bezeichnung „Biotop“ typischerweise für ein Umfeld gebraucht wird, in dem eine bestimmte Veranlagung besonders gut gedeiht. Hier: Die Störung des Herrn K.
In einer anderen Diözese wäre die Persönlichkeit des Herrn K. natürlich genauso gestört gewesen. Allerdings hätte er dort seine Störung als Automechaniker und nicht als katholischer Priester ausgelebt. Was mangels minderjähriger Autobesitzer ersichtlich weniger gefährlich gewesen wäre.
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Wie kann von einem „milden Umgang mit Kinderschändern im Bistum Regensburg“ unter Leitung von Bischof Gerhard L. Müller die Rede sein, wenn Straftaten von einzelnen Geistlichen lange vor dessen Amtsantritt begangen wurden, jedoch nach Bekanntwerden konsequent und in jeder Hinsicht korrekt verfolgt worden sind?
Weil die Behauptung, Kinderschänder seien nach Bekanntwerden konsequent und unnachsichtig verfolgt worden, nicht der Wahrheit entspricht. Die Entlarvung von Kinderschändern im Bistum Regensburg erfolgte immer auf Initiativen von außerhalb des Ordinariats. Die erneute Entlarvung Peter K.s erfolgte zum Beispiel durch den Vater des früheren Opfers.
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Wie kann von einem „Vertuschen“ die Rede sein, wenn die Geschädigten selbst eine interne Behandlung wollten, aber in keinem einzigen Fall ein Straftäter ohne die gerechte weltliche und kirchliche Strafe davongekommen ist?
Da muss man Herrn Fuchs rechtgeben. Richtigerweise dürfte man nicht von „Vertuschen“ sondern von „vergeblichen Vertuschungsversuchen“ sprechen. Soweit Vorkommnisse nicht mehr zu bestreiten waren, hat das Ordinariat sie auf seiner Homepage immer veröffentlicht, wenn auch stets so hingedreht, dass der Bischof als das Opfer übelmeinender Kirchenfeinde dastehen sollte.
Dass die Geschädigten selbst eine interne Behandlung wollten, ist allerdings unwahr und wird von diesen inzwischen bestritten. Glaubhafter ist deren Einlassung, das Ordinariat habe sie zu dieser Schweigevereinbarung gedrängt.
Dienstag, 18. März 2008 um 21:23 |
Man kann nur den kopf schütteln über die Chuzpe dieses Herrn. Es ist vielleicht etwas übertrieben, diesem frommen Kirchenmann gleich einen ganzen Weblog zu widmen. Andererseits mag es ganz gut sein, an zentraler Stelle einen Informationspunkt im Internet zu haben.
Viel Erfolg und gute Nerven!